Straßenverkehrsrecht

Straßenverkehrsrecht
Zusammenfassende Bezeichnung für die Vorschriften, die sich auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Straßenverkehr und die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen beziehen.
- 1. Wichtige Rechtsgrundlagen: a) Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl I 310, ber. 919): Enthält allgemeine Vorschriften über Zulassung von Kraftfahrzeugen (Betriebserlaubnis),  Fahrerlaubnis sowie deren Erteilung und Entzug, eingehende Bestimmungen über die Haftpflicht des Halters und Führers von Kraftfahrzeugen ( Kraftfahrzeughaftung), den Ausschluss und Umfang der Kraftfahrzeughaftung.
- b) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl I 1565) m.spät.Änd.: Regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Die Nichtbeachtung der Vorschriften der StVO wird als  Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet. Daneben kann  Fahrverbot verhängt werden (§ 24 StVG).
- c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) i.d.F. vom 28.9.1988 (BGBl I 1793) m.spät.Änd.: Die StVZO schafft die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verkehr. Sie enthält Vorschriften über die Zulassung zum Verkehr, das Führen von Kraftfahrzeugen und die Zulassung v.a. von Kraftfahrzeugen: Pflichtversicherung sowie eingehende Bau- und Betriebsvorschriften.
- Verstöße werden nach § 24 StVG als  Ordnungswidrigkeit geahndet.
- 2. Verkehrsrechtliche Nebengesetze nach ihrer verkehrswirtschaftlichen Bedeutung: a) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
- Vgl. auch  Güterkraftverkehr i.d.F. vom 22.6.1998 (BGBl I 1485) m.spät.Änd. sowie zahlreiche Verordnungen, Richtlinien und Erläuterungen; Gütertarifrecht (Regelung in verschiedenen Preisverordnungen).
- b)  Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.d.F. vom 8.8.1990 (BGBl I 1690) m.spät.Änd. und VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21.6.1975 (BGBl I 1573) m.spät.Änd.
- 3. Weitere Gesetze: Von Bedeutung sind ferner das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.d.F. vom 20.2.2003 (BGBl I 286) und das  Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) i.d.F. vom 5.4.1965 (BGBl I 213) m.spät.Änd.

Lexikon der Economics. 2013.

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